Außenwirtschaftsrechtliche Meldungen im Zahlungs- und Kapitalverkehr mit dem Ausland – brandaktuell
Außenwirtschaftsrechtliche Meldungen im Zahlungs- und Kapitalverkehr mit dem Ausland – brandaktuell
Wann und wie ist an die Bundesbank zu melden?
Über das Seminar
Bis auf einige Embargovorschriften/Finanzsanktionen) ist der Zahlungs– und Kapitalverkehr frei. „Einziger Preis“ dieser Freizügigkeit sind die Meldepflichten auf der Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Das Meldesystem sieht dabei vor, dass grundsätzlich alle inländischen natürlichen und juristischen Personen selbst meldepflichtig sind. Meldestelle für die vorgeschriebene elektronische Einreichung ist die Deutsche Bundesbank.
Doch wie alles, was mit behördlichen Meldungen zusammenhängt ist dies für den Anwender nicht selbsterklärend. Hier hilft Ihnen unser Fachmann, den für Sie richtigen einfachen Meldeweg zu finden. Die Einhaltung der Meldevorschriften wird bei den Unternehmen im Rahmen gesonderter Außenwirtschaftsprüfungen durch die Hauptzollämter und neuerdings auch durch die Bundesbank überprüft. Trotz einiger Erleichterungen sind von Unternehmen auch im Warenverkehr für bestimmte stetig zunehmende Warengeschäfte mit dem Ausland, weiterhin Meldepflichten zu beachten: z. B. Meldungen über Transithandel und im sonstigen Warenverkehr sowie über Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland u. a. aus Warenlieferungen und Leistungen. Für die Meldepflichten gilt: „Vorsicht! Der Teufel steckt häufig im Detail.“
Themenschwerpunkte
Referent(en)
- Herr Peter Höflich
Hinweis
Dieses Seminar richtet sich hauptsächlich an Mitarbeiter der Geschäftsbereiche Rechnungswesen/Finanzen/Beteiligungen sowie an sonstige Mitarbeiter, die mit Außenwirtschaftsmeldungen befasst sind. Es wird gezielt in einem kleinen Teilnehmerkreis abgehalten, so dass viel Zeit für Übungen und Einzelfallbesprechungen besteht. Überzeugen Sie sich selbst. Bei Übernachtungswünschen bzw. Fragen zur Anreise rufen Sie uns bitte an.