LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTEN – LkSG – Ihre Pflichten
LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTEN – LkSG – Ihre Pflichten
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Über das Seminar
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt enorme Anforderungen an alle Unternehmen (zunächst mit mehr als 1.000 Beschäftigten), da diese ab dem 1.1.2024 ihre Lieferketten in Übereinstimmung mit dem LkSG überprüfen und überwachen müssen. Die EU arbeitet an einer Regelung für eine Erfassung von Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten.
In der Praxis zeigt sich allerdings, dass alle Unternehmen, also auch die KMU und ganz kleinen Unternehmen die Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten nachweislich überprüfen und überwachen müssen, denn Kunden aus dem Mittelstand und größere Kunden verlangen dies vertraglich von ihren Lieferanten, unabhängig von deren Anzahl an Beschäftigten. Somit sind die im Gesetz genannten Schwellengrenzen faktisch irrelevant und bedeutungslos.
Themenschwerpunkte
Referent(en)
- Herr Klaus John, Rechtsanwalt, Partner John & Brunnett RA Part GmbB
Hinweis
Rechtsanwalt John hat die deutsche Elektroindustrie bei Themen des Dodd Frank Act, der Konfliktmineralienverordnung der EU und im NAP-Prozess sowie in den Diskussionen zu dem deutschen Lieferkettengesetz vertreten. Er ist ebenfalls involviert in die gerade laufenden Verhandlungen mit der EU-Kommission zu dem in Arbeit befindlichen Richtlinienentwurf für eine europäische Vorschrift zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten.
Er ist ein ausgewiesener Kenner unternehmensinterner Abläufe und gestaltet für globale Unternehmen Lösungen zur Überprüfung und Überwachung von Lieferketten, weshalb er auch Ihre Fragen zu der Absicherung von Lieferketten durch Inhouse-Lösungen beantworten kann.