LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTEN – LkSG – Ihre Pflichten

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LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTEN – LkSG – Ihre Pflichten

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Über das Seminar

Das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG) stellt enorme Anfor­de­run­gen an alle Unter­neh­men (zunächst mit mehr als 1.000 Beschäf­tig­ten), da diese ab dem 1.1.2024 ihre Lie­fer­ket­ten in Über­ein­stim­mung mit dem LkSG über­prü­fen und über­wa­chen müs­sen. Die EU arbei­tet an einer Rege­lung für eine Erfas­sung von Unter­neh­men mit mehr als 250 Beschäf­tig­ten.

In der Pra­xis zeigt sich aller­dings, dass alle Unter­neh­men, also auch die KMU und ganz klei­nen Unter­neh­men die Sorg­falts­pflich­ten in ihren Lie­fer­ket­ten nach­weis­lich über­prü­fen und über­wa­chen müs­sen, denn Kun­den aus dem Mit­tel­stand und grö­ßere Kun­den ver­lan­gen dies ver­trag­lich von ihren Lie­fe­ran­ten, unab­hän­gig von deren Anzahl an Beschäf­tig­ten. Somit sind die im Gesetz genann­ten Schwel­len­gren­zen fak­tisch irre­le­vant und bedeu­tungs­los.

Themenschwerpunkte

Referent(en)

  • Herr Klaus John, Rechts­an­walt, Part­ner John & Brun­nett RA Part GmbB

Hinweis

Rechts­an­walt John hat die deut­sche Elek­tro­in­dus­trie bei The­men des Dodd Frank Act, der Kon­flikt­mi­ne­ra­li­en­ver­ord­nung der EU und im NAP-​​Prozess sowie in den Dis­kus­sio­nen zu dem deut­schen Lie­fer­ket­ten­ge­setz ver­tre­ten. Er ist eben­falls invol­viert in die gerade lau­fen­den Ver­hand­lun­gen mit der EU-​​Kommission zu dem in Arbeit befind­li­chen Richt­li­ni­en­ent­wurf für eine euro­päi­sche Vor­schrift zu Sorg­falts­pflich­ten in Lie­fer­ket­ten.
Er ist ein aus­ge­wie­se­ner Ken­ner unter­neh­mens­in­ter­ner Abläufe und gestal­tet für glo­bale Unter­neh­men Lösun­gen zur Über­prü­fung und Über­wa­chung von Lie­fer­ket­ten, wes­halb er auch Ihre Fra­gen zu der Absi­che­rung von Lie­fer­ket­ten durch Inhouse-​​Lösungen beant­wor­ten kann.