Sanktionslistenprüfungen – Pflichten eines jeden Unternehmens –

Export­kon­trolle 06.10.2022
Ter­min ver­gan­gen

Sanktionslistenprüfungen – Pflichten eines jeden Unternehmens –

Sanc­tion Scree­ning all Ihrer Geschäfts­part­ner  — infor­mie­ren Sie sich über Ihre Pflich­ten und die Mög­lich­kei­ten der Arbeits­er­leich­te­rung

Über das Seminar

Seit 2002 sind die Sank­ti­ons­lis­ten der EU, auch bekannt als „Sanc­tion Scree­ning“, „Geschäfts­part­ner­prü­fung“, „Terroristen-​​Listen“, „Embar­go­lis­ten“ etc. ein Instru­ment der EU, um Unter­stüt­zer von Ter­ro­ris­ten und ter­ro­ris­ti­scher Akti­vi­tä­ten, aber auch poli­tisch miss­bil­lig­ter Hand­lun­gen zu „bestra­fen“.

Die „Bestra­fung“ erfolgt durch die Auf­nahme von Per­so­nen, Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen, sogar von Schif­fen und deren Ree­de­reien, in die Sank­ti­ons­liste. Diese Erfas­sung in der Sank­ti­ons­liste führt dazu, dass mit die­sen erfass­ten Per­so­nen, Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen kei­ner­lei Geschäft mehr getä­tigt wer­den darf. Die Auf­nahme von rus­si­schen Olig­ar­chen nebst hun­der­ter ihrer Toch­ter­un­ter­neh­men und  Betei­li­gun­gen (mit­tel­bare Bereit­stel­lung) betrifft Unter­neh­men mas­siv und brand­ak­tu­ell.

Ver­stöße gegen diese Vor­ga­ben wer­den in Deutsch­land gemäß §§ 17 und 18 AWG mit bis zu zehn Jah­ren Frei­heits­strafe geahn­det, wobei diese gesetz­lich zwin­gend nicht unter einem Jahr lie­gen darf.

Themenschwerpunkte

Referent(en)

  • Herr Klaus John, Rechts­an­walt, Part­ner John & Brun­nett RA Part GmbB

Hinweis

Rechts­an­walt John hat die deut­sche Elek­tro­in­dus­trie bei The­men der Antiterroristen-​​VO, der Sank­ti­ons­lis­ten­kon­trolle der EU sowie in den Dis­kus­sio­nen zu dem deut­schen Ansatz der Risi­ko­be­wer­tung bei Aus­fuhr­vor­gän­gen durch den Zoll ver­tre­ten.
Er ist ein aus­ge­wie­se­ner Ken­ner unter­neh­mens­in­ter­ner Abläufe und gestal­tet für glo­bale Unter­neh­men Lösun­gen zur Über­prü­fung und Über­wa­chung von Kun­den und Lie­fe­ran­ten, wes­halb er auch Ihre Fra­gen zu der Absi­che­rung Ihres Unter­neh­mens beant­wor­ten kann