Sanktionslistenprüfungen – Pflichten eines jeden Unternehmens –
Sanktionslistenprüfungen – Pflichten eines jeden Unternehmens –
Sanction Screening all Ihrer Geschäftspartner — informieren Sie sich über Ihre Pflichten und die Möglichkeiten der Arbeitserleichterung
Über das Seminar
Seit 2002 sind die Sanktionslisten der EU, auch bekannt als „Sanction Screening“, „Geschäftspartnerprüfung“, „Terroristen-Listen“, „Embargolisten“ etc. ein Instrument der EU, um Unterstützer von Terroristen und terroristischer Aktivitäten, aber auch politisch missbilligter Handlungen zu „bestrafen“.
Die „Bestrafung“ erfolgt durch die Aufnahme von Personen, Unternehmen und Organisationen, sogar von Schiffen und deren Reedereien, in die Sanktionsliste. Diese Erfassung in der Sanktionsliste führt dazu, dass mit diesen erfassten Personen, Unternehmen und Organisationen keinerlei Geschäft mehr getätigt werden darf. Die Aufnahme von russischen Oligarchen nebst hunderter ihrer Tochterunternehmen und Beteiligungen (mittelbare Bereitstellung) betrifft Unternehmen massiv und brandaktuell.
Verstöße gegen diese Vorgaben werden in Deutschland gemäß §§ 17 und 18 AWG mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet, wobei diese gesetzlich zwingend nicht unter einem Jahr liegen darf.
Themenschwerpunkte
Referent(en)
- Herr Klaus John, Rechtsanwalt, Partner John & Brunnett RA Part GmbB
Hinweis
Rechtsanwalt John hat die deutsche Elektroindustrie bei Themen der Antiterroristen-VO, der Sanktionslistenkontrolle der EU sowie in den Diskussionen zu dem deutschen Ansatz der Risikobewertung bei Ausfuhrvorgängen durch den Zoll vertreten.
Er ist ein ausgewiesener Kenner unternehmensinterner Abläufe und gestaltet für globale Unternehmen Lösungen zur Überprüfung und Überwachung von Kunden und Lieferanten, weshalb er auch Ihre Fragen zu der Absicherung Ihres Unternehmens beantworten kann